Leitlinien
EBA/GL/2023/06
Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität: Anwendung ab 11.01.2024
Institute müssen aus ihren Sanierungsoptionen eine glaubwürdige Gesamtsanierungskapazität je Szenario ableiten und in Kapital- und Liquiditätskennzahlen ausweisen; die Aufsicht bewertet diese Kapazität nach einheitlichen Kriterien.
Anwendung ab 11.01.2024
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