Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2023/06
Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität: Anwendung ab 11.01.2024
EBA/GL/2021/11, EBA/GL/2023/06, EU
Institute müssen aus ihren Sanierungsoptionen eine glaubwürdige Gesamtsanierungskapazität je Szenario ableiten und in Kapital- und Liquiditätskennzahlen ausweisen; die Aufsicht bewertet diese Kapazität nach einheitlichen Kriterien.
- 11.01.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Sanierungsplanung: Indikatoren und Sanierungskapazität (EBA-Leitlinien)
EBA-Leitlinien zur Mindestliste der Sanierungsindikatoren und zur Berechnung und aufsichtlichen Bewertung der Gesamtsanierungskapazität in Sanierungsplänen nach Art. 9 BRRD.
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