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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zur Diversifizierung des Retail-Portfolios im KSA (Art. 123 CRR)
Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2026/02

Finale Leitlinien zur Retail-Diversifizierung: 0,2-%-Grenze mit 10-%-Toleranz ab 19.05.2026

EBAEBA/GL/2026/02, BaFin-RS 04/2026 (BA), EU

Für das Risikogewicht von 75 % darf keine Risikoposition gegenüber einem Kreditnehmer oder einer Gruppe verbundener Kunden 0,2 % des Retail-Portfolios übersteigen; das Portfolio gilt dennoch als diversifiziert, wenn höchstens 10 % davon über dieser Grenze liegen. Für verbriefte Retail-Positionen gelten eigene Regeln für Originatoren und Investoren. Anwendung ab 19.05.2026.

19.05.2026
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Diversifizierung des Retail-Portfolios im KSA (Art. 123 CRR)

Wann ein Retail-Portfolio im Kreditrisiko-Standardansatz ausreichend diversifiziert ist, um das Risikogewicht von 75 % für Mengengeschäft zu nutzen: Granularitätskriterium von 0,2 % je Kreditnehmer(einheit) mit proportionaler Erleichterung und Regeln für verbriefte Retail-Positionen.

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