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ÜbersichtEigenmittel & AufsichtsrechtKonkretisiert: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
EBA

EBA/GL/2026/02, BaFin-RS 04/2026 (BA) ↗, EU

EBA-Leitlinien zur Diversifizierung des Retail-Portfolios im KSA (Art. 123 CRR)

4 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 20.05.2026seit 12.11.2024

20.05.2026
20.05.2026
13.02.2026
LeitlinienEBAEBA/GL/2026/02

Finale Leitlinien zur Retail-Diversifizierung: 0,2-%-Grenze mit 10-%-Toleranz ab 19.05.2026

Für das Risikogewicht von 75 % darf keine Risikoposition gegenüber einem Kreditnehmer oder einer Gruppe verbundener Kunden 0,2 % des Retail-Portfolios übersteigen; das Portfolio gilt dennoch als diversifiziert, wenn höchstens 10 % davon über dieser Grenze liegen. Für verbriefte Retail-Positionen gelten eigene Regeln für Originatoren und Investoren. Anwendung ab 19.05.2026.

Anwendung ab 19.05.2026
Original öffnen: eba.europa.eu ↗
12.11.2024