BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft (04/2026)
Die BaFin hat die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für verhältnismäßige Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft gemäß Artikel 123 Absatz 1 der CRR in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Dies entspricht einer zuvor gegenüber der EBA abgegebenen Erklärung.
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