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Alle Updates zu EBA-Leitlinien zur Diversifizierung des Retail-Portfolios im KSA (Art. 123 CRR)
Eigenmittel & AufsichtsrechtRundschreibenBaFin04/2026

BaFin übernimmt EBA-Leitlinien zu Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft (04/2026)

BaFinEBA/GL/2026/02, BaFin-RS 04/2026 (BA), EU

Die BaFin hat die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für verhältnismäßige Diversifizierungsmethoden im Mengengeschäft gemäß Artikel 123 Absatz 1 der CRR in ihre Verwaltungspraxis übernommen. Dies entspricht einer zuvor gegenüber der EBA abgegebenen Erklärung.

Das Rundschreiben konkretisiert die Anwendung von Diversifizierungsmethoden für beaufsichtigte Unternehmen im Mengengeschäft. Es ist für alle Unternehmen relevant, die unter die CRR fallen und entsprechende Geschäfte tätigen.

Die BaFin hat den beaufsichtigten Unternehmen eine Übergangsfrist zur Umsetzung dieses Rundschreibens bis zum 31. Dezember 2026 eingeräumt.

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Diversifizierung des Retail-Portfolios im KSA (Art. 123 CRR)

Wann ein Retail-Portfolio im Kreditrisiko-Standardansatz ausreichend diversifiziert ist, um das Risikogewicht von 75 % für Mengengeschäft zu nutzen: Granularitätskriterium von 0,2 % je Kreditnehmer(einheit) mit proportionaler Erleichterung und Regeln für verbriefte Retail-Positionen.

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