EBA veröffentlicht finales technisches Paket für Meldewesen 4.3 (TCB-Meldungen und AMLA-Risikobewertung)
EBA/GL/2026/08, EU
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat das finale technische Paket für die Version 4.3 ihres Meldewesens veröffentlicht. Dieses Paket implementiert neue Meldepflichten für Zweigstellen aus Drittländern (Third-Country Branches, TCBs) gemäß der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) und unterstützt die Datenerhebung der Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) zur Risikobewertung.
Das technische Paket umfasst Standard-Spezifikationen wie Validierungsregeln, das Data Point Model (DPM) und XBRL-Taxonomien. Es dient der Umsetzung der finalen Entwürfe der technischen Durchführungsstandards (ITS) für TCBs und der AMLA-Risikobewertung, um direkt von der AMLA beaufsichtigte Verpflichtete zu identifizieren. Zusätzlich wurde eine neue Glossary Usage Exploration-Datei veröffentlicht, um die Nutzung des Meldewesens zu vereinfachen und die Interpretation der Meldepflichten zu erleichtern.
Für die Meldepflichten der TCBs ist der erste Referenzstichtag der 31. März 2027. Für die AMLA-Risikobewertung ist der erste Referenzstichtag der 31. Dezember 2026. Die EBA behält sich vor, Ende September ein gezieltes Update („Hotfix“) herauszugeben, falls dringende Klärungen oder Anpassungen erforderlich sind.
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Zulassung von Drittlandzweigstellen (CRD VI)
Informationen, Prüfkriterien, Formulare und Verfahren für die Zulassung von Zweigstellen von Drittlandkreditinstituten im neuen CRD-VI-Regime, das ab 11.01.2027 gilt.
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