Eigenmittel & AufsichtsrechtDurchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2026/1757
ITS zu den Meldungen von Drittlandzweigstellen nach CRD VI
EBA/GL/2026/08, EU
Legt Meldeformate für Drittlandzweigstellen fest. Betroffene Zweigstellen sollten ihr Meldewesen bis zur Anwendung der neuen KWG-Regeln ab 11.01.2027 aufsetzen.
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Zulassung von Drittlandzweigstellen (CRD VI)
Informationen, Prüfkriterien, Formulare und Verfahren für die Zulassung von Zweigstellen von Drittlandkreditinstituten im neuen CRD-VI-Regime, das ab 11.01.2027 gilt; in Deutschland umgesetzt durch das BRUBEG in den §§ 53c ff. KWG.
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