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Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzKonsultationBaFinKonsultation 19/2021

Konsultation 19/2021: Entwurf einer Verordnung zur Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f WpHG bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern

BaFinVO (EU) 2020/1503, RL (EU) 2020/1504, Del. VO (EU) 2022/2111–2122, VermAnlG, EU+DE

Die BaFin hat den Entwurf einer Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SFDPV) zur Konsultation gestellt. Diese Verordnung soll die wesentlichen Aspekte der jährlich durchzuführenden Regelprüfungen bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern konkretisieren.

Die Regelungen betreffen Schwarmfinanzierungsdienstleister, die der Verordnung (EU) 2020/1503 unterliegen. Für diese Unternehmen bedeutet dies eine detailliertere Vorgabe, wie die Prüfungen nach § 32f WpHG ausgestaltet sein müssen.

Stellungnahmen zum Entwurf konnten bis zum 19. November 2021 eingereicht werden.

Zum Rahmenwerk: ECSPR: Schwarmfinanzierung / Crowdfunding

Einheitliches EU-Zulassungs- und Aufsichtsregime für Schwarmfinanzierungsdienstleister (Crowdinvesting und Crowdlending bis 5 Mio. €): Anlagebasisinformationsblatt, Anlegerschutz- und Interessenkonfliktregeln, ESMA-Register. Flankiert von den delegierten Verordnungen (EU) 2022/2111–2122 und in Deutschland vom Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz.

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