Konsultation zur Anpassung von Prüfungsverordnungen an DORA (Konsultation 11/2024)
VO (EU) 2020/1503, RL (EU) 2020/1504, Del. VO (EU) 2022/2111–2122, VermAnlG, EU+DE
Die BaFin konsultiert einen Entwurf zur Änderung der Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV) und der Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV).
Ziel der Anpassungen ist es, die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 im Rahmen der jährlichen Aufsichtsprüfungen sicherzustellen. Die Änderungen sollen gewährleisten, dass die Prüfungen von Wertpapierinstituten und Schwarmfinanzierungsdienstleistern die Anforderungen an die digitale operationale Resilienz angemessen berücksichtigen.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 27.12.2024 per E-Mail bei der BaFin eingereicht werden. Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen zu veröffentlichen.
Zum Rahmenwerk: ECSPR: Schwarmfinanzierung / Crowdfunding
Einheitliches EU-Zulassungs- und Aufsichtsregime für Schwarmfinanzierungsdienstleister (Crowdinvesting und Crowdlending bis 5 Mio. €): Anlagebasisinformationsblatt, Anlegerschutz- und Interessenkonfliktregeln, ESMA-Register. Flankiert von den delegierten Verordnungen (EU) 2022/2111–2122 und in Deutschland vom Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu ECSPR: Schwarmfinanzierung / Crowdfunding
- 14.09.2026Wertpapierinstitute und Schwarmfinanzierungsdienstleister: Bafin erlässt Verordnung
- 22.01.2024RTS zu Kreditscoring, Preisgestaltung und Risikomanagement bei Schwarmfinanzierung (Art. 19 ECSPR)
- 08.11.2022RTS zur individuellen Kredit-Portfolioverwaltung bei Schwarmfinanzierung (Art. 6 ECSPR)
- 26.10.2021Konsultation 19/2021: Entwurf einer Verordnung zur Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f WpHG bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern
- 03.06.2021Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz: nationale Anpassungen an die ECSPR
- 20.10.2020ECSPR im Amtsblatt: EU-Zulassung für Schwarmfinanzierungsdienstleister