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Konsultation zur Änderung der Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV)

BaFinVO (EU) 2019/2033, RL (EU) 2019/2034, EU

Die BaFin konsultiert die Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung. Diese Verordnung konkretisiert die Anzeigepflicht für wesentliche Auslagerungen gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 13 WpIG, die seit dem 26. Juni 2021 gilt.

Ziel der Anzeigepflicht ist es, der Aufsicht einen umfassenden Überblick über ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse zu verschaffen. Dies soll helfen, Risiken bei Auslagerungsunternehmen, die nicht ausreichend überwacht werden können, sowie Konzentrationsrisiken im Finanzmarkt zu identifizieren und frühzeitig einzudämmen. Die Verordnung legt die notwendigen Angaben und deren Übermittlung über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der BaFin fest.

Die BaFin hat die ursprünglich für den 1. Januar 2022 geplante Inkraftsetzung der Verordnung verschoben. Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten verzichtet die BaFin auf die Pflicht zur Anzeige von Auslagerungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 13 WpIG. Nach Inkrafttreten müssen alle ab dem 1. Januar 2022 erfolgten Auslagerungen nachträglich über das MVP-Portal angezeigt werden. Stellungnahmen zum Referentenentwurf konnten bis zum 23. Dezember 2021 eingereicht werden.

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