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VersicherungsaufsichtKonsultationEIOPA

EIOPA-Konsultation zu technischen Standards für die Bewertung von (Rück-)Versicherern im Rahmen der IRRD

EIOPARL (EU) 2025/1, EU

Die EIOPA hat zwei Konsultationen zu Entwürfen technischer Standards im Rahmen der Versicherungsaufsichtsrichtlinie (IRRD) gestartet. Diese Entwürfe betreffen die Bewertung von (Rück-)Versicherungsunternehmen und -gruppen für Abwicklungszwecke.

Die IRRD, die im Januar 2027 in Kraft treten soll, führt einen maßgeschneiderten Rahmen für Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherern in Europa ein. Ziel ist es, die Stabilität des europäischen Versicherungssektors zu wahren und gleichzeitig eine geordnete Abwicklung scheiternder Unternehmen zu ermöglichen. Die Konsultationen konzentrieren sich auf die Methodik zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Kontext der Abwicklung sowie auf die Berechnung eines Puffers für zusätzliche Verluste.

Interessenträger können bis zum 20. Oktober 2026 Stellungnahmen zu den Konsultationspapieren abgeben. Dies sind die letzten beiden Konsultationen der EIOPA zu den 19 Politikdokumenten, die die Umsetzung der IRRD unterstützen.

Zum Rahmenwerk: IRRD: Sanierung und Abwicklung von Versicherern

Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für Versicherer und Rückversicherer: präventive Sanierungspläne, Abwicklungspläne der nationalen Abwicklungsbehörden, Abwicklungsinstrumente und Kriterien für kritische Funktionen – das Pendant zur BRRD für den Versicherungssektor.

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