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Alle Updates zu IRRD: Sanierung und Abwicklung von Versicherern
VersicherungsaufsichtRichtlinieEU-Amtsblatt

Richtlinie (EU) 2025/1 zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (IRRD)

EU-AmtsblattRL (EU) 2025/1, EU

Verpflichtet die Mitgliedstaaten, Abwicklungsbehörden für den Versicherungssektor zu benennen, und führt präventive Sanierungspläne, Abwicklungsplanung, Abwicklungsinstrumente und Abwicklungsfähigkeitsprüfungen ein. Umsetzung bis 29.01.2027, Anwendung ab 30.01.2027; EIOPA konkretisiert das Regime über technische Standards und Leitlinien, u. a. zu kritischen Funktionen.

30.01.2027
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: IRRD: Sanierung und Abwicklung von Versicherern

Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für Versicherer und Rückversicherer: präventive Sanierungspläne, Abwicklungspläne der nationalen Abwicklungsbehörden, Abwicklungsinstrumente und Kriterien für kritische Funktionen – das Pendant zur BRRD für den Versicherungssektor.

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