Konsultation zu RTS zur Unabhängigkeit von Gutachtern bei der Abwicklung von Versicherern (IRRD)
RL (EU) 2025/1, EU
Die Konsultation der EIOPA betrifft den Entwurf Regulierungs-Technischer Standards (RTS) zur Unabhängigkeit von Gutachtern im Rahmen der Abwicklung von Versicherungsunternehmen gemäß Artikel 24(6) der Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD).
Diese RTS legen die Bedingungen fest, unter denen ein potenzieller Gutachter als unabhängig von der Abwicklungsbehörde und dem abzuwickelnden Unternehmen gilt. Sie sind für alle interessierten Stakeholder relevant und ermöglichen die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten eines Unternehmens im Abwicklungsfall. Die IRRD, die im Januar 2027 in Kraft tritt, schafft einen Rahmen für Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherern in Europa, um die Stabilität des Sektors zu gewährleisten und geordnete Abwicklungen zu ermöglichen.
Die Konsultationsfrist endete am 20. März 2026.
- 20.03.2026
- Frist abgelaufen
Zum Rahmenwerk: IRRD: Sanierung und Abwicklung von Versicherern
Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für Versicherer und Rückversicherer: präventive Sanierungspläne, Abwicklungspläne der nationalen Abwicklungsbehörden, Abwicklungsinstrumente und Kriterien für kritische Funktionen – das Pendant zur BRRD für den Versicherungssektor.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu IRRD: Sanierung und Abwicklung von Versicherern
- 28.08.2026Konsultation zu Leitlinien für die Identifizierung kritischer Funktionen (IRRD)
- 22.07.2026Konsultation zu Entwürfen der RTS zur Bewertung 1 und 2 – IRRD
- 08.07.2026Konsultation zu Entwürfen Regulierungs-Technischer Standards (RTS) zur Bewertung 3 – IRRD
- 08.07.2026Konsultation zu RTS über die vertragliche Anerkennung von Resolution Stay Powers (IRRD)
- 08.07.2026Consultation on the proposal for Guidelines to specify further details on the criteria on simplified obligations under the IRRD
- 27.11.2024Richtlinie (EU) 2025/1 zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (IRRD)