Consultation on the proposal for Guidelines to specify further details on the criteria on simplified obligations under the IRRD
RL (EU) 2025/1, EU
Die EIOPA konsultiert Leitlinien zur Präzisierung der Kriterien für vereinfachte Pflichten gemäß der Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD). Diese Leitlinien legen Eignungskriterien fest, die Faktoren wie Geschäftsart, Beteiligungsstruktur, Rechtsform, Risikoprofil, Größe, Rechtsstatus, Vernetzungsmetriken sowie Umfang und Komplexität der Aktivitäten berücksichtigen, um die Anwendbarkeit vereinfachter Pflichten zu beurteilen.
Die Konsultation ist für (Rück-)Versicherungsunternehmen und -gruppen in Europa relevant. Die IRRD, die im Januar 2027 in Kraft tritt, etabliert einen maßgeschneiderten Rahmen für Sanierung und Abwicklung, der die Stabilität des Versicherungssektors sichern und ein geordnetes Abwickeln scheiternder Unternehmen ermöglichen soll. Ziel ist es, die Wahrscheinlichkeit von Ausfällen zu verringern und deren Auswirkungen zu begrenzen.
Die Konsultationsfrist endete am 20. März 2026.
- 20.03.2026
- Frist abgelaufen
Zum Rahmenwerk: IRRD: Sanierung und Abwicklung von Versicherern
Sanierungs- und Abwicklungsrahmen für Versicherer und Rückversicherer: präventive Sanierungspläne, Abwicklungspläne der nationalen Abwicklungsbehörden, Abwicklungsinstrumente und Kriterien für kritische Funktionen – das Pendant zur BRRD für den Versicherungssektor.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu IRRD: Sanierung und Abwicklung von Versicherern
- 28.08.2026Konsultation zu Leitlinien für die Identifizierung kritischer Funktionen (IRRD)
- 22.07.2026Konsultation zu Entwürfen der RTS zur Bewertung 1 und 2 – IRRD
- 08.07.2026Konsultation zu Entwürfen Regulierungs-Technischer Standards (RTS) zur Bewertung 3 – IRRD
- 08.07.2026Konsultation zu RTS über die vertragliche Anerkennung von Resolution Stay Powers (IRRD)
- 08.07.2026Konsultation zu RTS zur Unabhängigkeit von Gutachtern bei der Abwicklung von Versicherern (IRRD)
- 27.11.2024Richtlinie (EU) 2025/1 zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (IRRD)