Die Insurance Recovery and Resolution Directive (RL (EU) 2025/1 vom 27.11.2024, veröffentlicht im Amtsblatt am 08.01.2025) schafft erstmals einen EU-weit harmonisierten Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nach dem Vorbild der BRRD für Banken. Versicherer, die einen wesentlichen Marktanteil abdecken, müssen präventive Sanierungspläne aufstellen; nationale Abwicklungsbehörden erstellen Abwicklungspläne, prüfen die Abwicklungsfähigkeit und erhalten Instrumente wie Run-off, Übertragung von Portfolios und Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten.
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 29.01.2027 umsetzen; die Vorschriften gelten ab dem 30.01.2027. EIOPA konkretisiert das Regime durch technische Regulierungsstandards und Leitlinien – etwa zu den Kriterien für die Identifizierung kritischer Funktionen, zur Bewertung im Abwicklungsfall und zum Inhalt der Sanierungs- und Abwicklungspläne – und hat dazu ab 2025 mehrere Konsultationen durchgeführt. In Deutschland ist die BaFin als Abwicklungsbehörde für den Versicherungssektor vorgesehen; die Umsetzung erfolgt im VAG.