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ÜbersichtVersicherungsaufsicht
EU-Amtsblatt

RL (EU) 2025/1 ↗, EU

IRRD: Sanierung und Abwicklung von Versicherern

7 Updates2 in den letzten 30 TagenStand 30.09.2026seit 27.11.2024

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Die Insurance Recovery and Resolution Directive (RL (EU) 2025/1 vom 27.11.2024, veröffentlicht im Amtsblatt am 08.01.2025) schafft erstmals einen EU-weit harmonisierten Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nach dem Vorbild der BRRD für Banken. Versicherer, die einen wesentlichen Marktanteil abdecken, müssen präventive Sanierungspläne aufstellen; nationale Abwicklungsbehörden erstellen Abwicklungspläne, prüfen die Abwicklungsfähigkeit und erhalten Instrumente wie Run-off, Übertragung von Portfolios und Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 29.01.2027 umsetzen; die Vorschriften gelten ab dem 30.01.2027. EIOPA konkretisiert das Regime durch technische Regulierungsstandards und Leitlinien – etwa zu den Kriterien für die Identifizierung kritischer Funktionen, zur Bewertung im Abwicklungsfall und zum Inhalt der Sanierungs- und Abwicklungspläne – und hat dazu ab 2025 mehrere Konsultationen durchgeführt. In Deutschland ist die BaFin als Abwicklungsbehörde für den Versicherungssektor vorgesehen; die Umsetzung erfolgt im VAG.

30.09.2026
25.09.2026
GesetzentwurfBundestag

Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen

Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinien 2025/1 und 2025/2, die einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen festlegen und den Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen ändern. Es zielt darauf ab, die Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich zu fördern und die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser zu berücksichtigen.

Original öffnen: dip.bundestag.de ↗
08.07.2026
08.07.2026
KonsultationEIOPA

Konsultation zu Entwürfen Regulierungs-Technischer Standards (RTS) zur Bewertung 3 – IRRD

Die EIOPA hat eine Konsultation zu Entwürfen Regulierungs-Technischer Standards (RTS) zur Bewertung 3 im Rahmen der Versicherungs-Abwicklungsrichtlinie (IRRD) veröffentlicht. Diese RTS legen Methoden fest, um nach Abwicklungsmaßnahmen zu beurteilen, ob Aktionäre, Versicherungsnehmer, Begünstigte und andere Gläubiger besser gestellt worden wären, wenn das Unternehmen in ein normales Insolvenzverfahren gegangen wäre.

Frist 20.10.2026 (3 Tage)
Original öffnen: eiopa.europa.eu ↗
08.07.2026
LeitlinienEIOPA

EIOPA veröffentlicht Leitlinien und RTS zur Umsetzung der IRRD

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat sieben Dokumente zur Umsetzung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) veröffentlicht. Das Paket umfasst vier Leitlinien und drei Entwürfe technischer Regulierungsstandards (RTS), die verschiedene Bereiche des Rahmens abdecken, von Stressszenarien für die präventive Sanierungsplanung bis hin zu Regeln zur Bestimmung der Unabhängigkeit von Gutachtern für die Abwicklung.

Original öffnen: eiopa.europa.eu ↗
08.07.2026
27.11.2024
RichtlinieEU-Amtsblatt

Richtlinie (EU) 2025/1 zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (IRRD)

Verpflichtet die Mitgliedstaaten, Abwicklungsbehörden für den Versicherungssektor zu benennen, und führt präventive Sanierungspläne, Abwicklungsplanung, Abwicklungsinstrumente und Abwicklungsfähigkeitsprüfungen ein. Umsetzung bis 29.01.2027, Anwendung ab 30.01.2027; EIOPA konkretisiert das Regime über technische Standards und Leitlinien, u. a. zu kritischen Funktionen.

Anwendung ab 30.01.2027
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗