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ÜbersichtVersicherungsaufsicht
EU-Amtsblatt

RL (EU) 2025/1, EU

IRRD: Sanierung und Abwicklung von Versicherern

7 Updates1 in den letzten 30 TagenStand 28.08.2026seit 27.11.2024

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Die Insurance Recovery and Resolution Directive (RL (EU) 2025/1 vom 27.11.2024, veröffentlicht im Amtsblatt am 08.01.2025) schafft erstmals einen EU-weit harmonisierten Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nach dem Vorbild der BRRD für Banken. Versicherer, die einen wesentlichen Marktanteil abdecken, müssen präventive Sanierungspläne aufstellen; nationale Abwicklungsbehörden erstellen Abwicklungspläne, prüfen die Abwicklungsfähigkeit und erhalten Instrumente wie Run-off, Übertragung von Portfolios und Herabschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 29.01.2027 umsetzen; die Vorschriften gelten ab dem 30.01.2027. EIOPA konkretisiert das Regime durch technische Regulierungsstandards und Leitlinien – etwa zu den Kriterien für die Identifizierung kritischer Funktionen, zur Bewertung im Abwicklungsfall und zum Inhalt der Sanierungs- und Abwicklungspläne – und hat dazu ab 2025 mehrere Konsultationen durchgeführt. In Deutschland ist die BaFin als Abwicklungsbehörde für den Versicherungssektor vorgesehen; die Umsetzung erfolgt im VAG.

28.08.2026
22.07.2026
08.07.2026
KonsultationEIOPA

Konsultation zu Entwürfen Regulierungs-Technischer Standards (RTS) zur Bewertung 3 – IRRD

Die EIOPA hat eine Konsultation zu Entwürfen Regulierungs-Technischer Standards (RTS) zur Bewertung 3 im Rahmen der Versicherungs-Abwicklungsrichtlinie (IRRD) veröffentlicht. Diese RTS legen Methoden fest, um nach Abwicklungsmaßnahmen zu beurteilen, ob Aktionäre, Versicherungsnehmer, Begünstigte und andere Gläubiger besser gestellt worden wären, wenn das Unternehmen in ein normales Insolvenzverfahren gegangen wäre.

Frist 20.10.2026 (47 Tage)
Original öffnen: eiopa.europa.eu
08.07.2026
KonsultationEIOPA

Konsultation zu RTS über die vertragliche Anerkennung von Resolution Stay Powers (IRRD)

Die EIOPA hat eine Konsultation zu einem Entwurf für Regulierungsstandards (RTS) zur vertraglichen Anerkennung von „Resolution Stay Powers“ gemäß Artikel 52 der Richtlinie (EU) 2025/1 (IRRD) veröffentlicht. Diese RTS sollen standardisierte Bedingungen für Finanzkontrakte festlegen, die es Abwicklungsbehörden ermöglichen, ihre Befugnisse zur Aussetzung oder Beschränkung von Rechten und Pflichten (Stay Powers) bei Verträgen auszuüben, die dem Recht eines Drittlandes unterliegen.

Frist lief am 20.03.2026 aus
Original öffnen: eiopa.europa.eu
08.07.2026
08.07.2026
KonsultationEIOPA

Consultation on the proposal for Guidelines to specify further details on the criteria on simplified obligations under the IRRD

Die EIOPA konsultiert Leitlinien zur Präzisierung der Kriterien für vereinfachte Pflichten gemäß der Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD). Diese Leitlinien legen Eignungskriterien fest, die Faktoren wie Geschäftsart, Beteiligungsstruktur, Rechtsform, Risikoprofil, Größe, Rechtsstatus, Vernetzungsmetriken sowie Umfang und Komplexität der Aktivitäten berücksichtigen, um die Anwendbarkeit vereinfachter Pflichten zu beurteilen.

Frist lief am 20.03.2026 aus
Original öffnen: eiopa.europa.eu
27.11.2024
RichtlinieEU-Amtsblatt

Richtlinie (EU) 2025/1 zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen (IRRD)

Verpflichtet die Mitgliedstaaten, Abwicklungsbehörden für den Versicherungssektor zu benennen, und führt präventive Sanierungspläne, Abwicklungsplanung, Abwicklungsinstrumente und Abwicklungsfähigkeitsprüfungen ein. Umsetzung bis 29.01.2027, Anwendung ab 30.01.2027; EIOPA konkretisiert das Regime über technische Standards und Leitlinien, u. a. zu kritischen Funktionen.

Anwendung ab 30.01.2027
Original öffnen: eur-lex.europa.eu