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EU-Amtsblatt

RL (EU) 2016/97 ↗, EU

Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)

4 Updates1 in den letzten 30 TagenStand 08.10.2026seit 15.01.2003

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Die IDD harmonisiert den Versicherungsvertrieb in der EU: Vermittler und Versicherer müssen ehrlich, redlich und im bestmöglichen Kundeninteresse handeln, Wünsche und Bedürfnisse prüfen und vor Abschluss ein Produktinformationsblatt aushändigen.

Für Versicherungsanlageprodukte gelten zusätzlich MiFID-ähnliche Regeln zu Interessenkonflikten, Zuwendungen und Geeignetheit; die Produktfreigabe verlangt einen definierten Zielmarkt. Die EU-Kleinanlegerstrategie stellt Provisionsregeln und Preis-Leistungs-Vorgaben derzeit auf den Prüfstand.

08.10.2026
KonsultationNeuEIOPA

Konsultation zum Entwurf einer Aufsichtserklärung zu IBIP-Vertriebsprozessen

Die EIOPA konsultiert einen Entwurf für eine Aufsichtserklärung zu ergebnisorientierter Aufsicht über Vertriebsprozesse für Versicherungsanlageprodukte (IBIPs) und vorvertragliche Offenlegungen. Die Erklärung richtet sich an nationale zuständige Behörden und zielt darauf ab, eine konsistentere, verhältnismäßigere und risikobasierte Aufsicht über die praktische Anwendung bestehender Vertriebssicherungsmaßnahmen zu fördern.

Frist 04.01.2027 (81 Tage)
Original öffnen: eiopa.europa.eu ↗
20.07.2017
02.02.2016
RichtlinieEU-AmtsblattRL (EU) 2016/97

Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im Amtsblatt

Die Richtlinie (EU) 2016/97 ersetzt die Vermittlerrichtlinie und erfasst erstmals auch den Direktvertrieb: Wohlverhaltensregeln, Informationsblatt für Sachversicherungen (IPID), Produktfreigabe, Interessenkonflikt- und Vergütungsregeln sowie verschärfte Anforderungen an Versicherungsanlageprodukte. Anwendung ab 01.10.2018.

Anwendung ab 01.10.2018
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
15.01.2003