Bankenstatistik: Hinweise zu Mindestreserven, NACE Rev. 2.1 und EUREX Clearing AG
DVO (EU) 2024/3117, EU
Die Bundesbank informiert über Änderungen im bankstatistischen Meldewesen. Es werden Hinweise zu den Mindestreserven gegeben, insbesondere zur Anwendung des Rahmenwerks NACE Rev. 2.1. Dies betrifft die Klassifizierung von Wirtschaftszweigen, die für die Meldung statistischer Daten relevant ist.
Die Änderungen sind für alle Kreditinstitute relevant, die der Bankenstatistik unterliegen. Die korrekte Anwendung des NACE Rev. 2.1-Rahmenwerks ist entscheidend für die Einhaltung der Meldepflichten und die korrekte Berechnung der Mindestreserven. Zudem werden spezifische Hinweise zur EUREX Clearing Aktiengesellschaft gegeben, die für Institute mit Geschäftsbeziehungen zu dieser Einrichtung von Bedeutung sind.
Die Hinweise sind ab dem 30.10.2025 zu beachten.
Zum Rahmenwerk: Aufsichtliches Meldewesen COREP/FINREP (DVO (EU) 2024/3117)
Einheitliche Meldebögen und Taxonomien für COREP, FINREP und weitere aufsichtliche Meldungen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Aufsichtliches Meldewesen COREP/FINREP (DVO (EU) 2024/3117)
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- 24.07.2026EBA konsultiert Entwurf des technischen Pakets 4.4 für Berichts- und Offenlegungsrahmen (IFRS 18, ESG, FRTB)
- 03.07.2026Sektorale Klassifizierung von UK-Kreditinstituten für FINREP-Meldungen (EBA Q&A 2026_7843)
- 27.12.2024Neue Durchführungsverordnung zum aufsichtlichen Meldewesen unter CRR III
- 19.03.2021Durchführungsverordnung (EU) 2021/451: Meldewesen nach CRR II