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Alle Updates zu Aufsichtliches Meldewesen COREP/FINREP (DVO (EU) 2024/3117)
MeldewesenQ&AEBA2026_7843

Sektorale Klassifizierung von UK-Kreditinstituten für FINREP-Meldungen (EBA Q&A 2026_7843)

EBADVO (EU) 2024/3117, EU

Die EBA klärt die sektorale Klassifizierung von Kreditinstituten aus dem Vereinigten Königreich für FINREP-Meldungen. Gemäß der FINREP-Definition in Anhang V. Teil 1.42(c) der Verordnung (EU) 2024/1623 werden Kreditinstitute basierend auf ihren wirtschaftlichen Aktivitäten definiert, nicht auf ihrer Unterstellung unter die CRR/CRD-Rahmenwerke. Dies bedeutet, dass auch Institute aus Drittländern, die nicht dem CRR/CRD-Rahmen unterliegen, unter diese Definition fallen können.

Für die Großkredite-Meldung (C 27.00) wird auf die FINREP-Definition in Anhang V, Teil 1, Absatz 42 verwiesen, um den Sektor des Kontrahenten zu melden. Dies erfordert eine konsistente Aufschlüsselung der Kontrahenten in beiden Meldewesen. Die Einstufung von UK-Banken als Kreditinstitute in FINREP erfolgt somit nach einem funktionalen Ansatz, unabhängig von ihrem Drittlandstatus.

Die EBA betont, dass die Definition von Kreditinstituten in FINREP auf den wirtschaftlichen Aktivitäten basiert und nicht auf der Anwendung des CRR/CRD-Rahmens. Dies ermöglicht es, Drittlandinstitute, einschließlich solcher aus dem Vereinigten Königreich, als Kreditinstitute zu klassifizieren, auch wenn sie nicht den EU-Vorschriften unterliegen.

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