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Alle Updates zu Aufsichtliches Meldewesen COREP/FINREP (DVO (EU) 2024/3117)
MeldewesenQ&AEBA2026_7862

EBA lehnt Frage zu Validierungsregel v90317_m (C 16.02) ab

EBADVO (EU) 2024/3117, EU

Die EBA hat eine Frage bezüglich der Validierungsregel v90317_m für die Spalte 0070 / Zeile 0340 der Meldung C 16.02 abgelehnt. Die Anfrage betraf die Klarstellung der Logik dieser Kontrollformel, da sie nicht mit der Definition des Indikators übereinstimme.

Die betroffene Spalte 0070 / Zeile 0340 des Templates C_16.02 ist in Artikel 314 der Verordnung (EU) 2024/1623 definiert und betrifft die Berechnung der Gebühren- und Provisionsaufwandskomponente (FE). Diese Berechnung stellt einen jährlichen Durchschnitt der in den letzten drei Geschäftsjahren gezahlten Gebühren für Beratung und Dienstleistungen dar, einschließlich Auslagerungsgebühren für Finanzdienstleistungen, jedoch ohne Auslagerungsgebühren für nicht-finanzielle Dienstleistungen. Die EBA lehnte die Frage ab, da das Problem bereits bekannt ist und bei einem bevorstehenden vierteljährlichen Update der Validierungsregeln berücksichtigt wird.

Die Ablehnung der Frage deutet darauf hin, dass Institute, die diese Validierungsregel anwenden, in naher Zukunft mit einer Anpassung rechnen können. Es ist ratsam, die kommenden Updates der Validierungsregeln zu beobachten, um die korrekte Berechnung und Meldung sicherzustellen.

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