BaFin konsultiert Mantelverordnung zur Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens
DVO (EU) 2024/3117, EU
Die BaFin konsultiert den Entwurf einer Mantelverordnung, die die bisherige Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) durch eine neue Großkreditverordnung (GroKV) ersetzt. Dies geschieht im Zuge der Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens, um den Meldeaufwand für Kreditinstitute zu reduzieren.
Die neue Verordnung bereinigt auch andere BaFin-Verordnungen, die Verweise auf die Millionenkreditmeldepflichten im Kreditwesengesetz (KWG) enthielten. Ziel ist es, doppelte Meldepflichten zu vermeiden, da künftig die europäische AnaCredit-Datenbank der EZB für Kreditdaten genutzt wird.
Stellungnahmen zum Entwurf der Mantelverordnung können bis zum 02. November 2026 bei der BaFin eingereicht werden.
Zum Rahmenwerk: Aufsichtliches Meldewesen COREP/FINREP (DVO (EU) 2024/3117)
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