Regulatory Radar ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Paywall.
regulatoryradarvon Conformis
Alle Updates zu Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, MCD)
VerbraucherschutzDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) Nr. 1125/2014

RTS zur Mindestdeckung der Berufshaftpflicht von Immobiliarkreditvermittlern (Art. 29 MCD)

EU-AmtsblattRL 2014/17/EU, §§ 491 ff. BGB, ImmoKWPLV, EU+DE

Legt den Mindestbetrag der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie fest, den Kreditvermittler für Immobiliar-Verbraucherdarlehen vorhalten müssen: 460.000 Euro je Schadensfall und 750.000 Euro für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres. Betroffen sind Vermittler und Kreditgeber, die mit ihnen zusammenarbeiten und deren Zulassung prüfen; in Kraft seit 13.11.2014.

13.11.2014
Anwendung ab

Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, MCD)

Verbraucherschutz bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen: Kreditwürdigkeitsprüfung nach ImmoKWPLV, ESIS-Merkblatt, Beratungsstandards, Kopplungsverbote und Vorgaben für Vermittler. Die Kommission prüft seit 2021 eine Überarbeitung (Digitalisierung, grüne Hypotheken).

Übersicht und alle Updates →

Weitere Updates zu Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, MCD)