VerbraucherschutzDelegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) Nr. 1125/2014
RTS zur Mindestdeckung der Berufshaftpflicht von Immobiliarkreditvermittlern (Art. 29 MCD)
RL 2014/17/EU, §§ 491 ff. BGB, ImmoKWPLV, EU+DE
Legt den Mindestbetrag der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie fest, den Kreditvermittler für Immobiliar-Verbraucherdarlehen vorhalten müssen: 460.000 Euro je Schadensfall und 750.000 Euro für alle Schadensfälle eines Kalenderjahres. Betroffen sind Vermittler und Kreditgeber, die mit ihnen zusammenarbeiten und deren Zulassung prüfen; in Kraft seit 13.11.2014.
- 13.11.2014
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, MCD)
Verbraucherschutz bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen: Kreditwürdigkeitsprüfung nach ImmoKWPLV, ESIS-Merkblatt, Beratungsstandards, Kopplungsverbote und Vorgaben für Vermittler. Die Kommission prüft seit 2021 eine Überarbeitung (Digitalisierung, grüne Hypotheken).
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