Konsultation zu Qualifikationsanforderungen für Mitarbeiter im Wohnimmobilienkreditgeschäft (Konsultation 01/2016)
RL 2014/17/EU, §§ 491 ff. BGB, ImmoKWPLV, EU+DE
Die BaFin konsultiert einen Entwurf für eine Verordnung über die Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten von Mitarbeitern, die mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten befasst sind. Diese Verordnung setzt Artikel 9 der Verbraucherimmobilienkreditrichtlinie (MCD-Richtlinie) in nationales Recht um.
Die Regelung betrifft interne und externe Mitarbeiter von Unternehmen, die Wohnimmobilienkredite an Verbraucher vergeben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Mitarbeiter über angemessene Qualifikationen verfügen, um den Vorgaben der Richtlinie gerecht zu werden. Die Verordnungsermächtigung hierfür wird dem Bundesministerium der Finanzen durch den neuen § 18a Abs. 11 KWG übertragen und soll auf die BaFin delegiert werden.
Stellungnahmen zum Entwurf konnten bis zum 27.01.2016 eingereicht werden. Die BaFin beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen.
Zum Rahmenwerk: Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, MCD)
Verbraucherschutz bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen: Kreditwürdigkeitsprüfung nach ImmoKWPLV, ESIS-Merkblatt, Beratungsstandards, Kopplungsverbote und Vorgaben für Vermittler. Die Kommission prüft seit 2021 eine Überarbeitung (Digitalisierung, grüne Hypotheken).
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