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MiCA: Übergangsfrist für Krypto-Dienstleister endete am 1. Juli 2026

VO (EU) 2023/1114, EU

Die Übergangsfrist für Virtual Asset Service Provider (VASPs) in der EU ist am 1. Juli 2026 abgelaufen. Anbieter dürfen ihre Dienste nun nur noch mit einer Zulassung als Crypto-Asset Service Provider (CASP) anbieten. Die CSSF informiert Verbraucher über Vorsichtsmaßnahmen und rät, die Zulassung des eigenen Anbieters zu prüfen.

Kunden von Krypto-Anbietern sollten die Website ihres Anbieters auf offizielle Namen und Zulassungen prüfen und die Register der ESMA oder der CSSF konsultieren. Anbieter aus Drittländern, die aktiv Dienste in der EU anbieten, benötigen ebenfalls eine CASP-Zulassung, es sei denn, es handelt sich um eine „Reverse Solicitation“, bei der der Kunde von sich aus den Kontakt aufnimmt. Eine missbräuchliche Berufung auf diese Ausnahme kann für Verbraucher Risiken bergen, da Anbieter möglicherweise kurzfristig Konten schließen müssen.

Anbieter ohne entsprechende Zulassung müssen ihre Aktivitäten in der EU geordnet abwickeln. Dies bedeutet, dass sie keine neuen Kunden aufnehmen, keine neuen Konten eröffnen oder Produkte bewerben dürfen. Sie dürfen lediglich den Umtausch von Krypto-Assets in gesetzliche Zahlungsmittel, die Übertragung auf eine andere zugelassene Plattform oder die Übertragung in eine selbstverwaltete Wallet ermöglichen.

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Zulassungs- und Verhaltensregeln für Emittenten von Kryptowerten und für Kryptowertedienstleister in der EU.

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