Notification of white papers under Title II of MiCAR
VO (EU) 2023/1114, EU
Die CSSF informiert über das Verfahren zur Notifizierung von Whitepapers gemäß Titel II der MiCAR. Anbieter von Kryptowerten, die keine vermögenswertreferenzierten Token (ARTs) oder E-Geld-Token (EMTs) sind, müssen ihr Whitepaper bei der CSSF einreichen, sofern Luxemburg der Herkunftsmitgliedstaat ist.
Die Notifizierung erfolgt ab dem 3. August 2026 über die eDesk-Plattform mittels des Verfahrens „White Paper Notification“. Dieses Verfahren steht für Anbieter oder Personen, die die Zulassung zum Handel solcher Kryptowerte beantragen, zur Verfügung. Das Whitepaper im iXBRL-Format muss als .zip-Datei hochgeladen werden, während der Erläuterungsanhang im PDF-Format einzureichen ist.
Dies betrifft Emittenten und Handelsplattformbetreiber von Kryptowerten, die unter die MiCAR fallen und Luxemburg als ihren Herkunftsmitgliedstaat haben. Die Meldung ist relevant für die praktische Umsetzung der MiCAR-Anforderungen bezüglich der Veröffentlichung und Notifizierung von Whitepapers.
Zum Rahmenwerk: MiCA: Märkte für Kryptowerte
Zulassungs- und Verhaltensregeln für Emittenten von Kryptowerten und für Kryptowertedienstleister in der EU.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu MiCA: Märkte für Kryptowerte
- 11.08.2026Compliance-Tabelle zu MiCA-Leitlinien für Systeme und Sicherheitsprotokolle (ESMA75-113276571-1525)
- 07.08.2026Compliance-Tabelle zu EBA-ESMA-Leitlinien zur Eignungsbeurteilung von Anteilseignern bei ART-Emittenten und CASPs (ESMA75-113276571-1528)
- 05.08.2026Compliance-Tabelle zu ESMA-Leitlinien für Marktmisbrauch unter MiCA (ESMA75-113276571-1625)
- 02.07.2026MiCA: Übergangsfrist für Krypto-Dienstleister endete am 1. Juli 2026
- 24.06.2026ESMA fordert geordnete Abwicklung nicht autorisierter Krypto-Dienstleister nach MiCA-Übergangsfrist (CSSF)
- 27.12.2024Finanzmarktdigitalisierungsgesetz: KMAG als deutsches Begleitgesetz zu MiCA