Compliance-Tabelle zu ESMA-Leitlinien für Marktmisbrauch unter MiCA (ESMA75-113276571-1625)
VO (EU) 2023/1114, EU
Die ESMA hat eine Compliance-Tabelle zu den Leitlinien für Marktmisbrauch unter MiCA veröffentlicht. Diese Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche nationalen zuständigen Behörden (Competent Authorities, CAs) beabsichtigen, die ESMA-Leitlinien zu den Aufsichtspraktiken zur Verhinderung und Aufdeckung von Marktmisbrauch gemäß der MiCA-Verordnung einzuhalten oder dies bereits tun.
Die Tabelle ist relevant für alle Finanzinstitute, die im Bereich Krypto-Assets tätig sind, sowie für die nationalen Aufsichtsbehörden. Sie zeigt auf, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die MiCA-Vorgaben umsetzen und welche Behörden für die Überwachung zuständig sind. Einige Behörden, wie die FMA in Österreich oder die BaFin in Deutschland, bestätigen die Einhaltung, während andere, wie die Zentralbank Zyperns oder die Ungarische Nationalbank, die Einhaltung bis zu einem bestimmten Datum (z.B. 30.09.2026) beabsichtigen.
Einige Länder, wie Polen und Rumänien, haben noch keine zuständige Behörde benannt oder die MiCA-Verordnung noch nicht vollständig umgesetzt. Die Zentralbank Irlands plant die Einhaltung mit der Einführung eines zentralisierten europäischen Überwachungstools Ende 2025 oder Anfang 2026.
Zum Rahmenwerk: MiCA: Märkte für Kryptowerte
Zulassungs- und Verhaltensregeln für Emittenten von Kryptowerten und für Kryptowertedienstleister in der EU.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu MiCA: Märkte für Kryptowerte
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