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ZahlungsverkehrGesetzentwurfBMF

Gesetz zum automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (CARF MCAA)

BMFVO (EU) 2023/1114, EU

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (CARF MCAA) veröffentlicht. Die OECD hat im Auftrag der G20 das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) entwickelt, um Transparenz im Steuerbereich bei Kryptowerten zu schaffen und Steuerhinterziehung zu verhindern.

Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sind verpflichtet, jährlich Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten von im Ausland steuerlich ansässigen Personen an nationale Steuerbehörden zu melden. Diese Informationen werden dann automatisch mit den Steuerbehörden der jeweiligen Ansässigkeitsstaaten ausgetauscht. Das zugrunde liegende Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz trat am 22. Dezember 2025 in Kraft.

Deutschland hat das CARF MCAA am 26. November 2024 unterzeichnet. Das vorliegende Vertragsgesetz soll die notwendige Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Notifikationen an die OECD gemäß § 7 Absatz 1 CARF MCAA einholen.

Zum Rahmenwerk: MiCA: Märkte für Kryptowerte

Zulassungs- und Verhaltensregeln für Emittenten von Kryptowerten und für Kryptowertedienstleister in der EU.

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