Ablehnung einer EBA-Anfrage zu Eigenmittelanforderungen für hybride Finanzinstitute (2026_7834)
VO (EU) 2023/1114, EU
Die EBA hat eine Anfrage bezüglich der Eigenmittelanforderungen für Unternehmen abgelehnt, die gleichzeitig als Krypto-Dienstleister (CASP) gemäß MiCAR, als E-Geld-Institut (EMI) gemäß Richtlinie 2009/110/EG und als Wertpapierfirma (IF) gemäß IFR/IFD zugelassen sind.
Die Anfrage betraf insbesondere die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen, wenn bestimmte Krypto-Dienstleistungen, wie die Übertragung von Krypto-Assets im Auftrag von Kunden, eine spezifische CASP-Autorisierung erfordern und keine expliziten Bestimmungen zur Interaktion der verschiedenen Aufsichtsrahmen existieren. Die EBA lehnte die Frage ab, da sie über den Rahmen des Q&A-Prozesses hinausgeht und eine Änderung des Rechtsrahmens erfordern würde.
Die Ablehnung erfolgte am 29.05.2026. Die EBA begründete dies damit, dass der Q&A-Prozess nicht dazu dient, Fragen zu beantworten, die die Korrektheit des Rechtsrahmens in Frage stellen oder dessen Änderung erfordern würden.
Zum Rahmenwerk: MiCA: Märkte für Kryptowerte
Zulassungs- und Verhaltensregeln für Emittenten von Kryptowerten und für Kryptowertedienstleister in der EU.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu MiCA: Märkte für Kryptowerte
- 11.08.2026Compliance-Tabelle zu MiCA-Leitlinien für Systeme und Sicherheitsprotokolle (ESMA75-113276571-1525)
- 10.08.2026Leitlinien zur Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten
- 05.08.2026Compliance-Tabelle zu ESMA-Leitlinien für Marktmisbrauch unter MiCA (ESMA75-113276571-1625)
- 24.03.2026Gesetz zum automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte (CARF MCAA)
- 20.10.2025ESRB publishes report on systemic risks from crypto-assets and issues recommendation on stablecoins