EBA lehnt Frage zur Erhöhung von Eigenmitteln und Reservewerten für ARTs und EMTs ab (2026_7968)
VO (EU) 2023/1114, EU
Die EBA hat eine Frage zur Auslegung von Artikel 45 Absatz 4 der MiCA-Verordnung (EU) 2023/1114 abgelehnt. Die Frage bezog sich darauf, ob nationale zuständige Behörden oder die EBA die Befugnis haben, Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token (ARTs) oder E-Geld-Token (EMTs) aufzufordern, die Menge ihrer Eigenmittel oder Reservewerte über die 1:1-Deckung hinaus zu erhöhen.
Die EBA begründete die Ablehnung damit, dass die betreffende Thematik im regulatorischen Rahmen bereits ausreichend klar und eindeutig erklärt oder behandelt wird. Dies deutet darauf hin, dass die MiCA-Verordnung bereits klare Vorgaben zur Kapitalausstattung und zu Reserveanforderungen enthält und keine zusätzlichen Befugnisse für unbegrenzte Erhöhungen vorsieht. Die Frage wurde von der Industrievereinigung ADAN eingereicht.
Die Ablehnung erfolgte am 15.09.2026.
Zum Rahmenwerk: MiCA: Märkte für Kryptowerte
Zulassungs- und Verhaltensregeln für Emittenten von Kryptowerten und für Kryptowertedienstleister in der EU.
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