Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte
VO (EU) 2023/1114, EU
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF). Ziel ist die Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs auf Transaktionen mit Kryptowerten, um Steuerhinterziehung in diesem Bereich zu bekämpfen.
Die Vereinbarung verpflichtet die zuständigen Behörden der teilnehmenden Staaten, Informationen über meldepflichtige Kryptowerte und deren Nutzer auszutauschen. Dies betrifft insbesondere Krypto-Dienstleister, die Transaktionen mit Kryptowerten für Kunden durchführen. Für Finanzunternehmen bedeutet dies eine Ausweitung ihrer Meldepflichten und eine Anpassung ihrer internen Prozesse zur Datenerfassung und -übermittlung.
Die Zustimmung zu dieser Vereinbarung ist ein Schritt zur Schaffung eines globalen Standards für den Informationsaustausch im Bereich der Kryptowerte. Das Gesetz enthält zudem eine Verordnungsermächtigung zur weiteren Ausgestaltung der nationalen Umsetzung.
Zum Rahmenwerk: MiCA: Märkte für Kryptowerte
Zulassungs- und Verhaltensregeln für Emittenten von Kryptowerten und für Kryptowertedienstleister in der EU.
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- 20.05.2026Konsultation zur Funktionsweise der EU-Krypto-Asset-Regulierung (MiCA)
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