Gesetz zur Ratifizierung der Zusatzvereinbarung zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Kryptowerte)
VO (EU) 2023/1114, EU
Das Gesetz dient der Ratifizierung einer Zusatzvereinbarung zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. Diese Zusatzvereinbarung, unterzeichnet am 8. Juni 2023, erweitert den Umfang der auszutauschenden Informationen.
Die Erweiterung betrifft insbesondere neue digitale Finanzprodukte, Derivate auf Kryptowerte und Beteiligungen an Krypto-Investmentgesellschaften. Dies ist relevant für Finanzinstitute, die solche Produkte anbieten oder verwalten, da sie künftig entsprechende Daten für den automatischen Informationsaustausch bereitstellen müssen.
Die Zusatzvereinbarung wurde am 26. November in Asunción unterzeichnet.
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