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Wertpapiergeschäft & AnlegerschutzLeitlinienESMAESMA35-43-3327

Compliance-Tabelle zu MiFID II Angemessenheits- und Execution-Only-Leitlinien (ESMA35-43-3327)

ESMARL 2014/65/EU, VO 600/2014, EU

Die ESMA hat eine Compliance-Tabelle zu ihren Leitlinien bezüglich der Angemessenheitsprüfung und der "Execution Only"-Anforderungen unter MiFID II veröffentlicht. Dieses Dokument listet auf, welche nationalen Aufsichtsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten die ESMA über die Einhaltung oder die Absicht zur Einhaltung dieser Leitlinien informiert haben.

Für Finanzinstitute bedeutet dies, dass die nationalen Aufsichtsbehörden die ESMA-Leitlinien zur Angemessenheitsprüfung und zu "Execution Only"-Dienstleistungen in ihren jeweiligen Aufsichtspraktiken berücksichtigen oder bereits umgesetzt haben. Die Tabelle zeigt, dass die meisten Behörden die Einhaltung bestätigt und teilweise auch auf ihren Webseiten veröffentlicht oder in nationale Vorschriften integriert haben, wie z.B. die BaFin in Deutschland oder die CNMV in Spanien.

Die Leitlinien sind bereits in Kraft und die nationalen Behörden haben ihre Maßnahmen zur Einhaltung der ESMA mitgeteilt. Einige Länder, wie Ungarn und Rumänien, haben spezifische nationale Empfehlungen oder Verordnungen erlassen, die ab Anfang 2023 bzw. November 2023 gelten.

Zum Rahmenwerk: MiFID II / MiFIR

Wohlverhaltensregeln, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung, Kostenausweis, Produktgovernance und Handelstransparenz.

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