Contact points of national supervisory authorities for communication in the MiFID II framework on supervisory cooperation, authorisation, acquisitions and passporting
RL 2014/65/EU, VO 600/2014, EU
Die ESMA hat ein Dokument mit Kontaktstellen der nationalen Aufsichtsbehörden (NCAs) veröffentlicht, um die Kommunikation im Rahmen von MiFID II zu erleichtern. Es listet spezifische Ansprechpartner für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen NCAs, die Konsultation anderer Behörden vor der Zulassung von Wertpapierfirmen, den Konsultationsprozess bei geplanten qualifizierten Beteiligungen an Wertpapierfirmen sowie für das Passporting von Wertpapierdienstleistungen auf.
Dieses Dokument ist für Wertpapierfirmen und Finanzinstitute relevant, die grenzüberschreitende Aktivitäten innerhalb der EU ausüben oder planen. Es bietet eine zentrale Referenz für die Kontaktaufnahme mit den zuständigen nationalen Behörden in den genannten MiFID II-Bereichen und soll die Effizienz bei der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden verbessern.
Die in Anhang I enthaltenen Informationen werden von der ESMA aktualisiert, um Änderungen der relevanten Details widerzuspiegeln. Die NCAs sind aufgefordert, die ESMA rechtzeitig über Änderungen zu informieren.
Zum Rahmenwerk: MiFID II / MiFIR
Wohlverhaltensregeln, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung, Kostenausweis, Produktgovernance und Handelstransparenz.
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