Cybersicherheitsrecht: NIS-2-Umsetzungsgesetz ab morgen in Kraft
RL (EU) 2022/2555, BSIG, EU+DE
Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie tritt am 06.12.2025 in Kraft und modernisiert das Cybersicherheitsrecht in Deutschland. Es erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit der Bundesverwaltung und erweitert den Kreis der regulierten Unternehmen erheblich.
Unternehmen müssen selbst prüfen, ob sie betroffen sind. Der Anwendungsbereich des BSI-Gesetzes wird deutlich erweitert, sodass künftig rund 29.500 Einrichtungen unter die Aufsicht des BSI fallen. Diese müssen sich registrieren, erhebliche Sicherheitsvorfälle melden und Risikomanagementmaßnahmen implementieren und dokumentieren.
Das BSI empfiehlt, bis Ende 2025 einen Account bei „Mein Unternehmenskonto“ anzulegen. Ab dem 06.01.2026 ist dann die Registrierung im neuen BSI-Portal möglich, das auch als Meldestelle für Sicherheitsvorfälle dient.
Zum Rahmenwerk: NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
Cybersicherheitsanforderungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen, in Deutschland umgesetzt über das BSI-Gesetz. Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA sind von den BSIG-Pflichten zu Risikomanagement und Meldungen ausgenommen (DORA als lex specialis); relevant bleibt NIS-2 für Leasing-, Factoring- und sonstige Finanzdienstleister außerhalb von DORA, die die Größenschwellen erreichen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
- 06.01.2026BSI-Portal für NIS-2-Registrierung freigeschaltet
- 05.12.2025Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung
- 05.12.2025NIS-2-Umsetzungsgesetz verkündet: neues BSI-Gesetz gilt ab 06.12.2025
- 27.12.2022NIS-2-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht
- 27.05.2021IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verkündet
- 19.07.2016NIS-1-Richtlinie: erste EU-weite Cybersicherheitsvorgaben