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BSI-Portal für NIS-2-Registrierung freigeschaltet

BSIRL (EU) 2022/2555, BSIG, EU+DE

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein neues BSI-Portal freigeschaltet, welches den zweiten Schritt der NIS-2-Registrierung darstellt. Unternehmen müssen sich zunächst bei „Mein Unternehmenskonto“ anmelden und anschließend im BSI-Portal registrieren. Das Portal dient der Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und dem Austausch von Cybersicherheitsinformationen.

Die neuen gesetzlichen Pflichten zur IT-Sicherheit betreffen rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung. Das BSI-Portal bietet gebündelte Informationen und Hilfestellungen zur Durchführung von Risikoanalysen und Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen. Es stellt zudem Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen bereit und ermöglicht die Meldung von Schwachstellen.

Interessierte Unternehmen können sich über das Portal der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) anschließen und in der Unabhängigen Partnerschaft KRITIS (UP KRITIS) engagieren. Das BSI bietet ein NIS-2-Starterpaket mit Anleitungen und informiert in Webinaren im Januar und Februar über das neue Cybersicherheitsgesetz und die Nutzung des Portals.

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Cybersicherheitsanforderungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen, in Deutschland umgesetzt über das BSI-Gesetz.

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