BSI-Portal für NIS-2-Registrierung freigeschaltet
RL (EU) 2022/2555, BSIG, EU+DE
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein neues BSI-Portal freigeschaltet, welches den zweiten Schritt der NIS-2-Registrierung darstellt. Unternehmen müssen sich zunächst bei „Mein Unternehmenskonto“ anmelden und anschließend im BSI-Portal registrieren. Das Portal dient der Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle und dem Austausch von Cybersicherheitsinformationen.
Die neuen gesetzlichen Pflichten zur IT-Sicherheit betreffen rund 29.500 Unternehmen in Deutschland und Institutionen der Bundesverwaltung. Das BSI-Portal bietet gebündelte Informationen und Hilfestellungen zur Durchführung von Risikoanalysen und Umsetzung von Risikomanagementmaßnahmen. Es stellt zudem Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen bereit und ermöglicht die Meldung von Schwachstellen.
Interessierte Unternehmen können sich über das Portal der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) anschließen und in der Unabhängigen Partnerschaft KRITIS (UP KRITIS) engagieren. Das BSI bietet ein NIS-2-Starterpaket mit Anleitungen und informiert in Webinaren im Januar und Februar über das neue Cybersicherheitsgesetz und die Nutzung des Portals.
Zum Rahmenwerk: NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
Cybersicherheitsanforderungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen, in Deutschland umgesetzt über das BSI-Gesetz.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
- 07.08.2026Stellungnahme des Bundesrates zum NIS2-Umsetzungsgesetz
- 26.06.2026Regierungsentwurf eines NIS2-Umsetzungsgesetzes
- 14.05.2026Referentenentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
- 05.12.2025Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung
- 05.12.2025Cybersicherheitsrecht: NIS-2-Umsetzungsgesetz ab morgen in Kraft