Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und Informationssicherheitsmanagement in der Bundesverwaltung
RL (EU) 2022/2555, BSIG, EU+DE
Das Gesetz dient der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht. Es regelt zudem wesentliche Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung.
Die NIS-2-Richtlinie zielt darauf ab, die Cyberresilienz kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste in der EU zu stärken. Betroffen sind eine Vielzahl von Sektoren und Unternehmen, die nun erhöhte Anforderungen an ihre Cybersicherheit erfüllen müssen. Das Gesetz konkretisiert diese Anforderungen für Deutschland.
Das Gesetz wurde am 05.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt entsprechend in Kraft.
Zum Rahmenwerk: NIS-2 / BSIG: Cybersicherheit
Cybersicherheitsanforderungen für wesentliche und wichtige Einrichtungen, in Deutschland umgesetzt über das BSI-Gesetz. Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA sind von den BSIG-Pflichten zu Risikomanagement und Meldungen ausgenommen (DORA als lex specialis); relevant bleibt NIS-2 für Leasing-, Factoring- und sonstige Finanzdienstleister außerhalb von DORA, die die Größenschwellen erreichen.
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