Abschlussbericht zu Leitlinien für Nachträge, die neue Wertpapiere in einen Basisprospekt einführen (ESMA32-753890202-3034)
VO (EU) 2017/1129, VO (EU) 2024/2809, WpPG, EU
Die ESMA hat ihren Abschlussbericht zu den Leitlinien für Nachträge veröffentlicht, die neue Wertpapiere in einen Basisprospekt einführen. Diese Leitlinien sollen die EU-weite Aufsicht in diesem Bereich harmonisieren, da es bisher erhebliche Abweichungen gab, die zu unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Ergebnissen führten.
Die Leitlinien präzisieren, wann ein Nachtrag als Einführung eines neuen Wertpapiertyps gilt, der nicht bereits im Basisprospekt beschrieben ist. Dies ist relevant, da ein Basisprospekt nicht zur Einführung eines neuen Wertpapiertyps verwendet werden sollte, für den die notwendigen Informationen nicht enthalten sind. Die ESMA reagiert damit auf die Notwendigkeit klarer Kriterien, um Inkonsistenzen bei den Anforderungen zwischen den Jurisdiktionen zu vermeiden und die Ziele des Listing Act zu unterstützen.
Die Leitlinien in Anhang III des Berichts werden in die Amtssprachen der EU übersetzt und veröffentlicht. Sie basieren auf umfangreichem Feedback zu einem Konsultationspapier vom 18. Februar 2025 und wurden angepasst, um die Offenlegungsanhänge der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 zu berücksichtigen.
Zum Rahmenwerk: Prospektverordnung (ProspektVO) & Listing Act
Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten und Börsenzulassungen von Wertpapieren, Prospektinhalte und Billigungsverfahren bei der BaFin sowie die aufsichtlichen Erleichterungen des EU Listing Act: höhere Schwellen für prospektfreie Angebote, standardisierte Prospektformate und vereinfachte Sekundäremissionen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Prospektverordnung (ProspektVO) & Listing Act
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- 30.06.2017Prospektverordnung im Amtsblatt: unmittelbar geltendes Prospektrecht