Änderungen an den Q&As zur Prospektverordnung
VO (EU) 2017/1129, VO (EU) 2024/2809, WpPG, EU
Die ESMA hat Änderungen an ihren Q&As zur Prospektverordnung vorgenommen. Diese Aktualisierungen betreffen die Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit Prospekten.
Die Änderungen sind für alle Unternehmen relevant, die Prospekte gemäß der Prospektverordnung erstellen und veröffentlichen. Sie sollen den Prozess der Prospekterstellung effizienter gestalten und die Compliance-Last verringern.
Zum Rahmenwerk: Prospektverordnung (ProspektVO) & Listing Act
Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten und Börsenzulassungen von Wertpapieren, Prospektinhalte und Billigungsverfahren bei der BaFin sowie die aufsichtlichen Erleichterungen des EU Listing Act: höhere Schwellen für prospektfreie Angebote, standardisierte Prospektformate und vereinfachte Sekundäremissionen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Prospektverordnung (ProspektVO) & Listing Act
- 09.09.2026ESMA konsultiert zu Offenlegungspflichten und aktualisiert Leitlinien und Q&As zur Prospektverordnung
- 09.09.2026Abschlussbericht zur Aktualisierung der RTS für Finanzinformationen in der Prospektzusammenfassung (ESMA32-753890202-3065)
- 09.09.2026Abschlussbericht zu Leitlinien für Nachträge, die neue Wertpapiere in einen Basisprospekt einführen (ESMA32-753890202-3034)
- 04.03.2026Reduzierter Inhalt und standardisiertes Format für EU-Folgeprospekte und EU-Wachstumsemissionsprospekte
- 14.11.2024EU Listing Act: Änderungen an Prospekt-, Marktmissbrauchs- und MiFIR-Verordnung veröffentlicht
- 30.06.2017Prospektverordnung im Amtsblatt: unmittelbar geltendes Prospektrecht