GeldwäschepräventionVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2024/1745
14. Russland-Sanktionspaket: SPFS-Verbot und Best-Efforts-Pflicht für Tochtergesellschaften
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Untersagt die Nutzung des russischen Finanznachrichtendienstes SPFS und verpflichtet EU-Mutterunternehmen, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihre Drittstaaten-Töchter die Sanktionen nicht unterlaufen. Institute sollten ihre konzernweiten Sanktionskontrollen entsprechend ausrichten.
Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos
Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Finanzsanktionen & Embargos
- 13.10.2026Sanktionen gegen Belarus: Aktualisierung der Liste restriktiver Maßnahmen (EU) 2026/2313
- 13.10.2026Durchführungsverordnung zur Aktualisierung der Sanktionsliste für Guinea (EU) 2026/2318
- 12.10.2026Durchführungsverordnung zur Aktualisierung von Sanktionseinträgen (EU) 2026/2292
- 12.10.2026Sanktionen Ukraine: Änderungen der restriktiven Maßnahmen (EU) 2026/2281
- 12.10.2026Sanktionen DVRK: Änderungen der restriktiven Maßnahmen (EU) 2026/2278
- 09.10.2026Durchführungsverordnung zu restriktiven Maßnahmen gegen Personen im Sudan (2026/2262)