GeldwäschepräventionVerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2026/1848
21. Russland-Sanktionspaket: 33 weitere Banken gesperrt, Kryptobörsen in Drittländern gelistet
EU-Sanktions-VOen, AWG, AWV, SanktDG, EU+DE
Ab 13.08.2026 gilt ein Transaktionsverbot für 33 weitere russische Banken und mehrere Drittland-Institute, ab 23.08.2026 auch für elf Kryptobörsen wie HTX und EXMO. Seit 25.08.2026 dürfen Russen bei keinem Kryptodienstleister nach MiCA mehr Eigentümer, Kontrolleure oder Leitungsmitglieder sein. Institute müssen Listen und Filter aktualisieren und die Beteiligungsstruktur ihrer Krypto-Kunden prüfen.
Zum Rahmenwerk: Finanzsanktionen & Embargos
Finanzsanktionen und Embargos: unmittelbar geltende EU-Sanktionsverordnungen, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote, Meldepflichten gegenüber der Bundesbank, Außenwirtschaftsrecht und die Sanktionsdurchsetzung durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Finanzsanktionen & Embargos
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- 13.10.2026Durchführungsverordnung zur Aktualisierung der Sanktionsliste für Guinea (EU) 2026/2318
- 12.10.2026Durchführungsverordnung zur Aktualisierung von Sanktionseinträgen (EU) 2026/2292
- 12.10.2026Sanktionen Ukraine: Änderungen der restriktiven Maßnahmen (EU) 2026/2281
- 12.10.2026Sanktionen DVRK: Änderungen der restriktiven Maßnahmen (EU) 2026/2278
- 09.10.2026Durchführungsverordnung zu restriktiven Maßnahmen gegen Personen im Sudan (2026/2262)