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Commission seeks feedback on revision of criteria for sustainable economic activities

VO (EU) 2019/2088, EU

Die Europäische Kommission hat Entwürfe zur Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie veröffentlicht. Ziel ist es, das Rahmenwerk zu vereinfachen, die Anwendung zu erleichtern und die Kriterien an aktuelle EU-Gesetzgebung sowie technologische Fortschritte anzupassen.

Die Änderungen betreffen die meisten Aktivitäten der Klima- und Umwelt-Delegierten Rechtsakte, darunter Forstwirtschaft, Umweltschutz, Fertigung, Energie, Verkehr und Bauwesen. Auch die generischen „Do no significant harm“-Anhänge sind betroffen. Dies soll die Akzeptanz der Taxonomie fördern, den Zugang zu grünen Finanzierungen verbessern und die Markttransparenz durch klarere Offenlegungen erhöhen.

Interessenträger können bis zum 14. April Rückmeldungen zu den Entwürfen geben. Die Kommission plant, die überarbeiteten Kriterien bis zum Sommer zu verabschieden.

Zum Rahmenwerk: SFDR: Offenlegungsverordnung

Offenlegungspflichten zu Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmens- und Produktebene.

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