Anforderungen an die Geschäftsorganisation in Bezug auf Eigenmittel (Solvabilität II)
RL 2009/138/EG, DelVO 2015/35, EU
Die BaFin hat ein Merkblatt zu den Anforderungen an die Geschäftsorganisation in Bezug auf Eigenmittel im Rahmen von Solvabilität II veröffentlicht. Es konkretisiert die Auslegung der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) und ist für die BaFin verbindlich, um eine konsistente Anwendung sicherzustellen.
Das Merkblatt richtet sich an alle Erst- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz im Inland oder Drittstaat, die dem Solvabilität II-Aufsichtssystem unterliegen, sowie an bestimmte Gruppen. Es legt dar, dass Unternehmen jederzeit über ausreichend anrechnungsfähige Eigenmittel zur Bedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR) und Mindestkapitalanforderung (MCR) verfügen müssen. Dies erfordert eine kontinuierliche Beobachtung, Überwachung von SCR/MCR-Bewegungen und ein aktives Management der Eigenmittel, einschließlich der Entwicklung von Verfahren, Prozessen und Plänen sowie deren schriftlicher Dokumentation.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Eigenmittelbestandteile die Anforderungen der jeweiligen Qualitätsklasse erfüllen, sowohl bei Emission als auch fortlaufend. Die Auswirkungen von Verlusten auf anrechnungsfähige Eigenmittel aufgrund von Anrechnungsgrenzen sind in die Kapitalmanagementüberlegungen einzubeziehen. Kapitalmanagement-Leitlinien, die mindestens jährlich zu überprüfen und von der Geschäftsleitung zu verabschieden sind, müssen die Verfahren zur Sicherstellung der Eigenmittelklassifizierung und zur Beschaffung neuer Eigenmittel regeln.
Zum Rahmenwerk: Solvency II
Risikobasiertes Aufsichtsregime für Versicherer: Solvenzkapital, Governance, ORSA und Berichterstattung.
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