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VersicherungsaufsichtMitteilungBaFinAufsichtsmitteilung 04/2026

BaFin-Aufsichtsmitteilung zu Änderungen aus dem Solvency-II-Review (04/2026)

BaFinRL 2009/138/EG, DelVO 2015/35, EU

Die BaFin gibt mit dieser Aufsichtsmitteilung erste Hinweise zur Auslegung und Verwaltungspraxis bezüglich der Änderungen aus dem Solvency-II-Review. Im Fokus stehen dabei die angepassten oder neu eingeführten Anzeige- und Antragsverfahren für Proportionalitätsmaßnahmen. Die BaFin betont ihre Verpflichtung zum Proportionalitätsgrundsatz, um insbesondere kleinen und nicht komplexen Unternehmen die Anwendung dieser Maßnahmen bereits mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zu ermöglichen.

Die Mitteilung richtet sich an alle Erst- und Rückversicherungsunternehmen mit Sitz im Inland oder Drittstaat, ausgenommen Sterbekassen, Pensionskassen und kleine Versicherungsunternehmen sowie bestimmte Rückversicherer. Künftig können risikoarme Unternehmen als „small and non-complex undertakings“ (SNCU) oder Gruppen als „small and non-complex groups“ (SNCG) eingestuft werden. SNCU können nach einem Anzeigeverfahren bis zu zehn Proportionalitätsmaßnahmen ohne weitere BaFin-Handlung anwenden, während Non-SNCU bis zu sieben Maßnahmen nach vorheriger BaFin-Genehmigung nutzen können. Die BaFin bietet eine Voranzeige- bzw. Vorantragsphase an, um Unternehmen die Einreichung bereits vor dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen am 30. Januar 2027 zu ermöglichen.

Die Aufsichtsmitteilung gilt ab ihrer Veröffentlichung bis zum 31. Dezember 2027. Die neuen gesetzlichen Regelungen sind ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Anträge, die vor diesem Datum eingehen, werden ab dem 30. Januar 2027 als formale Anträge gewertet, sofern das Unternehmen nicht widerspricht. Eine erneute Einreichung ist dann nicht erforderlich. Die BaFin wird die Mitteilung bei wesentlichen Änderungen anpassen und plant, die Verwaltungspraxis bei Verstetigung in ein Rundschreiben zu überführen.

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