Aufsichtsmitteilung 01/2026 (VA): Bildung einer Schwankungsrückstellung für die Versicherungsart Cyber Stand alone
RL 2009/138/EG, DelVO 2015/35, EU
Die BaFin gibt Hinweise zur Bildung einer Schwankungsrückstellung für die neue Versicherungsart „Cyberversicherung Stand alone“ (Va 26.1). Hintergrund ist die ab Ende 2025 erstmals gesondert aufzustellende Gewinn- und Verlustrechnung für diese Versicherungsart gemäß Versicherungsberichterstattungs-Verordnung.
Versicherungsunternehmen, die Cyberversicherungen als eigenständige Policen anbieten, sind angesprochen. Da zum jetzigen Zeitpunkt keine Versicherungsunternehmen über die erforderlichen zehnjährigen Beobachtungszeiträume für die Schadenquoten verfügen, besteht für das Bilanzjahr 2025 keine Pflicht zur Bildung einer Schwankungsrückstellung. Eine vorzeitige freiwillige Bildung ist jedoch auf Antrag möglich, wobei ein verkürzter Beobachtungszeitraum von mindestens sieben Jahren akzeptiert werden kann, sofern die Daten aus den eigenen Geschäftsunterlagen stammen. Die BaFin kann keine branchenweite generelle Ausnahmebewilligung erteilen.
Diese Aufsichtsmitteilung gilt ab sofort bis zum 31.12.2030. Danach sollen ausreichende BaFin-Daten für einen zehnjährigen Beobachtungszeitraum vorliegen, sodass die gesetzlichen Regelungen der RechVersV greifen.
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