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Alle Updates zu ZAG-MaRisk: Risikomanagement für Zahlungs- und E-Geld-Institute
Eigenmittel & AufsichtsrechtKonsultationBaFinKonsultation 11/2023

Konsultationsentwurf der ZAG-MaRisk

BaFinBaFin-Rundschreiben 07/2024 (BA), DE

Entwurf eines Rundschreibens mit Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten. Übernimmt die Struktur der Banken-MaRisk (AT/BT) und berücksichtigt geschäftsmodellspezifische Besonderheiten wie Sicherheitsvorfälle, Betrugsprävention, Haftungsrisiken, Kundenbeschwerden und Agenten. Stellungnahmen bis 06.12.2023.

Zum Rahmenwerk: ZAG-MaRisk: Risikomanagement für Zahlungs- und E-Geld-Institute

Die aufsichtliche Auslegung des § 27 Abs. 1 ZAG durch die BaFin: erstmals eigene Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungs- und E-Geld-Instituten, einschließlich Vorgaben zur Sicherung von Kundengeldern (§§ 17, 18 ZAG) und zu Auslagerungen (§ 26 ZAG).

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