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BaFin

BaFin-Rundschreiben 07/2024 (BA), DE

ZAG-MaRisk: Risikomanagement für Zahlungs- und E-Geld-Institute

2 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 27.05.2024seit 27.09.2023

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Mit dem Rundschreiben 07/2024 (BA) hat die BaFin erstmals eigene Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungs- und E-Geld-Instituten aufgestellt. Sie folgen dem Aufbau der Banken-MaRisk mit einem Allgemeinen Teil (Organisation, Risikosteuerung, Auslagerung, IT) und Besonderen Teilen, sind aber auf die Geschäftsmodelle von ZAG-Instituten zugeschnitten: Sicherung von Kundengeldern, Betrugsprävention, Sicherheitsvorfälle, Haftungsrisiken, Kundenbeschwerden und Agentensteuerung.

Rechtsgrundlage ist § 27 Abs. 1 ZAG; daneben konkretisiert das Rundschreiben die Sicherungsanforderungen der §§ 17, 18 ZAG und die Auslagerungsregeln des § 26 ZAG. Die früheren IT-Anforderungen (ZAIT) wurden mit dem Geltungsbeginn von DORA am 17.01.2025 aufgehoben, sodass ZAG-MaRisk und DORA gemeinsam den Rahmen für Governance und operationelle Resilienz bilden.

27.05.2024
RundschreibenBaFinRS 07/2024 (BA)

ZAG-MaRisk veröffentlicht: erstmals Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten

Rundschreiben auf Grundlage des § 27 Abs. 1 ZAG für inländische Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie inländische Zweigstellen von Unternehmen aus Drittstaaten. Gibt einen flexiblen Rahmen für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation vor und konkretisiert die Sicherungsanforderungen (§§ 17, 18 ZAG) sowie die Anforderungen an Auslagerungen (§ 26 ZAG). Zunächst als 01/2024 nummeriert, am 07.06.2024 in 07/2024 umbenannt.

Original öffnen: bafin.de
27.09.2023
KonsultationBaFinKonsultation 11/2023

Konsultationsentwurf der ZAG-MaRisk

Entwurf eines Rundschreibens mit Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten. Übernimmt die Struktur der Banken-MaRisk (AT/BT) und berücksichtigt geschäftsmodellspezifische Besonderheiten wie Sicherheitsvorfälle, Betrugsprävention, Haftungsrisiken, Kundenbeschwerden und Agenten. Stellungnahmen bis 06.12.2023.

Original öffnen: bafin.de