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ÜbersichtDatenschutz & Digitales
BfDI

VO (EU) 2023/2854, EU

Datenzugang und Cloud-Anbieterwechsel (Data Act)

3 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 29.05.2026seit 22.12.2023

29.05.2026
MeldungBfDI

Neue Zuständigkeit: BfDI übernimmt Datenschutzaufsicht nach dem Data Act

Mit dem Inkrafttreten des Datenverordnungs-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetzes (DADG) am 30.05.2026 übernimmt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Datenschutzaufsicht nach dem Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854). Der Data Act regelt den Zugang zu und die Nutzung von Daten in vernetzten Geräten und digitalen Diensten, um Transparenz, Wettbewerb und faire Datennutzung zu fördern.

Original öffnen: bfdi.bund.de
12.09.2025
22.12.2023
VerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2023/2854

Data Act im Amtsblatt veröffentlicht

Die Verordnung (EU) 2023/2854 regelt Datenzugangsrechte für Nutzer vernetzter Produkte, verbietet missbräuchliche Klauseln in Datenverträgen zwischen Unternehmen und verpflichtet Cloud-Anbieter zu Wechselhilfe und schrittweiser Abschaffung von Wechselentgelten. Anwendung ab 12.09.2025.

Anwendung ab 12.09.2025
Original öffnen: eur-lex.europa.eu