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EU-Amtsblatt

VO (EU) 2024/1183 ↗, EU

eIDAS 2: Digitale Identität

2 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 30.04.2024seit 28.08.2014

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eIDAS 2 verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine europäische Digitale-Identität-Wallet (EUDI-Wallet) anzubieten, mit der man sich EU-weit ausweisen, Nachweise teilen und qualifiziert elektronisch signieren kann. Durchführungsrechtsakte legen die technischen Standards fest.

Banken und Zahlungsdienstleister müssen die Wallet dort akzeptieren, wo eine starke Kundenauthentifizierung verlangt wird — das betrifft Onboarding, Login und Zahlungsfreigabe. Zugleich eröffnet die Wallet neue Wege für die geldwäscherechtliche Identifizierung ohne Video-Ident.

30.04.2024
VerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2024/1183

eIDAS 2.0 im Amtsblatt: EUDI-Wallet und Annahmepflicht für Banken

Die Verordnung (EU) 2024/1183 verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 eine europäische Brieftasche für die digitale Identität anzubieten. Banken und Zahlungsdienstleister müssen die Wallet zur Identifizierung und starken Kundenauthentifizierung akzeptieren; qualifizierte elektronische Attributsbescheinigungen und Ledger werden als Vertrauensdienste ergänzt. In Kraft seit 20.05.2024.

Anwendung ab 20.05.2024
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
28.08.2014