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ÜbersichtDatenschutz & Digitales
EU-Kommission

VO (EU) 2022/1925 ↗, EU

Gesetz über digitale Märkte (DMA)

3 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 06.03.2024seit 12.10.2022

06.03.2024
MitteilungEU-Kommission

Torwächter-Pflichten treten in Kraft

Sechs Monate nach der Benennung müssen Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft die DMA-Pflichten für ihre insgesamt 22 benannten Kern-Plattformdienste vollständig einhalten, u. a. Interoperabilität, Wahlfreiheit bei Zahlungs- und Wallet-Funktionen und das Verbot der Selbstbegünstigung.

Original öffnen: ec.europa.eu ↗
06.09.2023
12.10.2022
VerordnungEU-AmtsblattVO (EU) 2022/1925

DMA im Amtsblatt veröffentlicht: Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor

Die am 14.09.2022 erlassene Verordnung tritt am 01.11.2022 in Kraft und gilt ab dem 02.05.2023. Sie verpflichtet als 'Torwächter' benannte Betreiber zentraler Plattformdienste u. a. zu Interoperabilität (auch bei NFC-/Zahlungsfunktionen), verbietet Selbstbegünstigung und schreibt fairen Zugang zu App Stores und Suchmaschinen vor.

Anwendung ab 02.05.2023
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗