Datenschutz & DigitalesMitteilungEU-Kommission
Torwächter-Pflichten treten in Kraft
VO (EU) 2022/1925, EU
Sechs Monate nach der Benennung müssen Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft die DMA-Pflichten für ihre insgesamt 22 benannten Kern-Plattformdienste vollständig einhalten, u. a. Interoperabilität, Wahlfreiheit bei Zahlungs- und Wallet-Funktionen und das Verbot der Selbstbegünstigung.
Zum Rahmenwerk: Gesetz über digitale Märkte (DMA)
Pflichten für große Digitalplattformen, die als 'Torwächter' benannt werden: Interoperabilität (u. a. NFC-/Zahlungsfunktionen), Verbot der Selbstbegünstigung und fairer Zugang zu App Stores und Suchmaschinen – relevant für Zahlungsdienstleister und Finanzunternehmen mit eigenen digitalen Plattformen.
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