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Datenschutz & DigitalesUrteilEuGH

Gericht bestätigt: Microsoft Edge kein Torwächter-Dienst

EuGHVO (EU) 2022/1925, EU

Das Gericht der EU weist die Klage von Opera Norway (Rechtssache T-357/24) in vollem Umfang ab und bestätigt, dass die Kommission Microsoft zu Recht nicht als Torwächter für den Browser Edge benannt hat – u. a. wegen geringer Nutzerzahl und fehlender eigenständiger Kontrolle über die Browser-Engine. Das Urteil konkretisiert die Kriterien für die Torwächter-Benennung von Plattformdiensten.

Zum Rahmenwerk: Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Pflichten für große Digitalplattformen, die als 'Torwächter' benannt werden: Interoperabilität (u. a. NFC-/Zahlungsfunktionen), Verbot der Selbstbegünstigung und fairer Zugang zu App Stores und Suchmaschinen – relevant für Zahlungsdienstleister und Finanzunternehmen mit eigenen digitalen Plattformen.

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